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   OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09 (https://dejure.org/2010,5910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2010 - 2 KN 2/09 (https://dejure.org/2010,5910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 (https://dejure.org/2010,5910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Steuerfinanzierung des Straßenausbaus infolge der Finanzierungsprinzipien der Kommunalverfassung; Vereinbarkeit des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgebot bzw. Gebot der Normenklarheit; Charakter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Steuerfinanzierung des Straßenausbaus infolge der Finanzierungsprinzipien der Kommunalverfassung; Vereinbarkeit des § 8 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgebot bzw. Gebot der Normenklarheit; Charakter ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Pflicht zur Steuerfinanzierung des Straßenausbaus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Vorteils" ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder weit verbreitet und in ständiger Rechtsprechung anerkannt und näher definiert (vgl. nur Urt. des Senats v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88).

    In Übereinstimmung mit dem Erschließungsbeitragsrecht ist auch für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z. B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (Urt. des Senats v. 28.10.1997, a.a.O.).

    Für die Beitragsrelevanz des Vorteils ist maßgebend nicht der nach der Vorstellung des Einzelnen zu realisierende Nutzen, sondern ob die betreffende Maßnahme typischerweise geeignet ist, der Gruppe der Beitragspflichtigen Sondervorteile zu bieten (vgl. Thiem/Böttcher, Rn. 54 zu § 8 KAG; Urteil des Senats vom 28.10.1997, a.a.O.).

    Eine - unzulässige - vom öffentlichen Einrichtungsbegriff i.S.d. § 8 Abs. 1 KAG abweichende Bestimmung eines ortsrechtlichen Einrichtungsbegriffs ist damit nicht verbunden (vgl. hierzu Urt. des Senats. v. 28.10.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Der Umfang der Steigerung des Gebrauchs- und/oder Verkehrswertes hängt von der Größe und der Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstücks ab (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Eine Außenbereichsfläche, die grundsätzlich kein Bauland ist, erfährt einen geringeren Vorteil, ist aber bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ebenfalls bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen (Senatsurt. v. 11.02.1998, a.a.O.).

    Beschränken sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-) Grundstücks, so nehmen ausnahmsweise nur diese Teilflächen des Grundstücks an der Aufwandsverteilung teil (Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Rechtsvorschriften brauchen aber nur so bestimmt zu sein, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 87, 234, 263; 110, 370, 396).

    Es genügt vielmehr, wenn er sie mit unbestimmten Rechtsbegriffen kennzeichnet (BVerfGE 87, 234, 263).

    Konkretisierung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist Aufgabe der Verwaltungsbehörden und der Fachgerichte (BVerfGE 87, 234, 263 f.; 31, 255, 264).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Umgekehrt muss der Eigentümeranteil (Anliegeranteil) umso höher sein, je mehr die ausgebaute Anlage erfahrungsgemäß von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke genutzt wird (Urt. des Senats v. 26.04.2006 - 2 KN 7/05 -, Die Gemeinde 2006, 241 = NordÖR 2006, 470 m.w.N.).

    In Anliegerstraßen dagegen, in denen vorwiegend Verkehr von und zu den Grundstücken (so genannter Ziel- und Quellverkehr) stattfindet, wird auch die Fahrbahn überwiegend von den Anliegern genutzt mit der Folge, dass sie hinsichtlich des Beitragsanteils ebenso behandelt werden kann wie die kombinierten Geh- und Radwege und die oben genannten übrigen Straßeneinrichtungen (vgl. zum Ganzen Urt. d. Senats v. 26.04.2006, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Bestimmungen dazu sind von den Körperschaften, die nach § 1 KAG zur Erhebung von Abgaben berechtigt sind, in die nach § 2 KAG erforderlichen Satzungen aufzunehmen (vgl. Urt. des Senats v. 26.09.2007 - 2 LB 21/07 -, Die Gemeinde 2008, 169 = NVwZ-RR 2008, 346).

    Zu einer vergleichbaren Regelung hat der Senat im Urteil vom 26. September 2007 zum Verfahren 2 LB 21/07 (Die Gemeinde 2008, 169 = NVwZ-RR 2008, 346) ausgeführt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Ihnen kommt dabei ein Gestaltungsspielraum zu, der von den Verwaltungsgerichten nur im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben des KAG sowie allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien, etwa die aus Art. 3 GG abzuleitenden Gebote der hinreichenden Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit, zu überprüfen ist (vgl. Urt. des Senats v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268; s. a. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2007 - 10 BN 5.06 -, NVwZ 2007, 955).

    Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als so genannte typische Fälle (vgl. Senatsurt. v. 11.02.1998 - 2 L 79/96 -, NordÖR 1998, 268 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Zwar handelt es sich angesichts des uneingeschränkten Antrages bei der zu überprüfenden Rechtsvorschrift um die gesamte Straßenbaubeitragssatzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695), doch ist dem Umstand, dass die Antragsteller nur hinsichtlich einzelner Satzungsbestimmungen - die hier nicht einmal konkret bezeichnet - Rechtsverletzungen geltend machen, durch entsprechende Beschränkung des Kontrollumfangs Rechnung zu tragen; denn das Rechtsschutzbegehren darf bei der Prüfung der Rechtsgültigkeit einer Norm nicht aus den Augen verloren werden (BVerwG, Urt. v. 17.02.2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Zwar handelt es sich angesichts des uneingeschränkten Antrages bei der zu überprüfenden Rechtsvorschrift um die gesamte Straßenbaubeitragssatzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695), doch ist dem Umstand, dass die Antragsteller nur hinsichtlich einzelner Satzungsbestimmungen - die hier nicht einmal konkret bezeichnet - Rechtsverletzungen geltend machen, durch entsprechende Beschränkung des Kontrollumfangs Rechnung zu tragen; denn das Rechtsschutzbegehren darf bei der Prüfung der Rechtsgültigkeit einer Norm nicht aus den Augen verloren werden (BVerwG, Urt. v. 17.02.2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Es ist fraglich, ob dem abgabenrechtlichen Vorteilsprinzip eine von Beitragspflichtigen einklagbare Verpflichtung der Gemeinde entnommen werden kann, Mindestsätze der Anliegeranteile festzulegen (so für das niedersächsische Recht OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.06.2001 - 9 LA 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2002 - 2 M 38/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
    Gegen diese Abstufung der Vorteile bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsbeschl. v. 02.07.2002 - 2 M 38/02 -, NordÖR 2002, 520).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93

    Satzungsgeber; Verteilungsmaßstab; Straßenbaubeitrag; Grundstücksnutzung; Straße;

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel,

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.09.1990 - 13 C 4/87

    Kopplungsvorschriften und Höchsthebesätze bei der Grundsteuer; Bedeutung des

  • VGH Hessen, 15.03.1991 - 5 TH 642/89

    Aufwand für öffentliche Einrichtungen; Nichterhebung von Beiträgen

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.6.2011 - 9 BN 4.10 - juris, und OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 19.5.2010 - 2 KN 2/09 - juris) geklärt, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verfassungsrechtlich zulässig ist und insbesondere nicht gegen den Grundsatz der abgabenrechtlichen Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung, abzustellen auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges, seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen, die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen (stRspr., vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Rn. 57; zuletzt Senatsurteil vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris, Rn. 40; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 31 Rn. 9).

    Dieser Grundsatz verlangt allerdings keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern eine Typengerechtigkeit, d. h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhaltes und deren gleichartige Behandlung als sogenannte typische Fälle (stRspr., vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Rn. 61 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Dementsprechend regelt die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung in § 14 Abs. 2 SAS ausdrücklich, dass durch das rückwirkende Inkrafttreten Beitragspflichtige nicht ungünstiger gestellt werden als nach dem bisherigen Satzungsrecht (zum Schlechterstellungsverbot vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2002 - 2 K 4/00 -, juris; zur Zulässigkeit rückwirkender Satzungen unter Beachtung des Schlechterstellungsverbotes allg.: vgl. z. B. OVG Schleswig, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 73).

    Für das Vorliegen eines vorauszahlungsfähigen Ausbaus ist zusätzlich gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (grundlegend zu dieser Norm und ihrer Vereinbarkeit mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgebot bzw. Gebot der Normenklarheit vgl. nur OVG Schleswig, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 49 ff.), § 1 SAS notwendig, aber auch hinreichend, dass die Tatbestandsmerkmale einer Herstellung, eines Ausbaus und Umbaus oder einer Erneuerung einer öffentlichen Einrichtung erfüllt sind.

    Im Ausbaubeitragsrecht ist diese besondere Beziehung darin begründet, dass diese bestimmten Grundstücke sich von allen anderen darin unterscheiden, dass aufgrund ihrer räumlich engen Beziehung zur Einrichtung erfahrungsgemäß angenommen werden kann, dass von ihnen aus die Verkehrseinrichtung im stärkeren Umfang in Anspruch genommen werden kann als von anderen Grundstücken und dass dies zu einer Steigerung ihres Gebrauchswertes führt, die für die anderen Grundstücke nicht in vergleichbarer Weise eintritt (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Ls 3-5 und Rn. 52 ff. m. w. N. und vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 9 B 17.19 -?, juris Rn. 4).

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 612/17

    Musterklage wegen Grundsteuererhöhung in Flensburg abgewiesen

    Hierüber wäre im Übrigen allenfalls nach einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Nichterhebung spezieller Leistungsentgelte und einem daraus gefolgertem Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zu befinden (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, Rn. 48, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Als Eigentümer eines an der ...-Straße gelegenen Grundstücks besteht für den Kläger die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straße, die einen Lagevorteil verbunden mit einer Erhöhung des Gebrauchswerts bedeutet (Beschluss des Senats vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 20; noch zum Vorteilsbegriff im Ausbaubeitragsrecht: Urteil des Senats vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Ls 3 bis 5 und Rn. 52 ff. m. w. N).

    Unabhängig davon sind die damit sinngemäß aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Senats schon grundsätzlich geklärt bzw. deren Beantwortung folgt unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. dazu nur Urteil des Senats vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Ls 3 bis 5 und Rn. 52 ff. m. w. N zur Bemessung von Anliegervorteilen in der Ausbaubeitragssatzung).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 9 BN 4.10

    Straßenbaubeitrag; Beitrag; Vorteil; Möglichkeit der Inanspruchnahme; Steigerung

    Das Oberverwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil ausgeführt (vgl. KStZ 2010, 211 = NordÖR 2011, 174), dass im Ausbaubeitragsrecht aufgrund der "räumlich engen Beziehung" der Grundstücke zu der auszubauenden Straße "erfahrungsgemäß angenommen werden kann, dass von ihnen aus die Verkehrseinrichtung in stärkerem Umfang in Anspruch genommen werden kann als von anderen Grundstücken und dass dies zu einer Steigerung ihres Gebrauchswertes führt, die für die anderen Grundstücke nicht in vergleichbarer Weise eintritt" (UA S. 9 unten).
  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, KStZ 2010, 211, juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, KStZ 2010, 211, juris Rn. 50).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 69/19

    Ausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straße

    Sie kann deshalb wie jeder andere Gesetzgebungsakt gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob die Gemeinde den durch das Kommunalabgabengesetz und das dadurch begründete Vorteilsprinzip der Ausübung ihres gesetzgeberischen Ermessens gesteckten Rahmen überschritten hat (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Ls 6 und Rn. 66).

    Die einheitliche Festlegung des Beitragsanteils für alle Teileinrichtungen bei Anliegerstraßen auf 85 % ist nicht zu beanstanden, da das Verhältnis der Vorteile bei Anliegerstraßen hinsichtlich aller Teileinrichtungen nahezu gleich ist (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 68; Habermann, in: ders./Arndt, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG, § 8 Rn. 209 f.).

  • BVerfG, 07.01.2013 - 1 BvR 1892/11

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung -

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2011 - BVerwG 9 BN 4.10 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, c) die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wentorf vom 25. Juni 2009.
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

  • OVG Sachsen, 15.01.2018 - 5 A 197/15

    Abwassergrundgebühren; Heilung rechtswidriger Gebührenbescheide durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2022 - 2 MB 4/21

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; zum Zeitpunkt des Entstehens der

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2011 - 2 LB 19/10
  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Halter; Aufsteller; Veranstalter; Unternehmer

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21

    Überwachung der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation durch den Bürger

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12

    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist,

  • VG Schleswig, 27.04.2016 - 9 A 214/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

  • VG Schleswig, 27.04.2016 - 9 A 248/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • VG Schleswig, 18.09.2017 - 9 A 248/16

    Ausbaubeiträge

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